Hinweisgeber-Schutz
Unsere Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Die Verantwortlichen bei Dieffenbacher Zaisenhausen wollen als verlässliche Ansprechpartner im Geschäftsumfeld stets im Einklang mit allen Gesetzen, Regularien und Compliance-Vorgaben handeln. Damit etwaige kriminelle, illegale oder unlautere Vorgänge im beruflichen Kontext schnell aufgedeckt und verhindert werden können, kommen wir unter anderem unseren gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nach.
Gemeinsame interne Meldestelle
Zusammen mit dem Wirtschaftsverband Industrieller Unternehmen Baden e.V. („wvib“) betreiben wir eine gemeinsame interne Meldestelle nach § 14 Abs. 2 S. 1 HinSchG. Über deren Meldekanäle können Hinweise zu etwaigen Rechtsverstößen im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit abgegeben werden.
Die Nutzung dieser Meldekanäle steht nicht nur unserer Belegschaft, sondern auch unseren Geschäftspartnern offen (vgl. § 16 Abs. 1 S. 3 HinSchG). Durch diese Öffnung für außenstehende Dritte, die mit Dieffenbacher Zaisenhausen beruflich in Kontakt stehen, setzen wir auf Ihre Unterstützung, um möglichen Missständen effektiv entgegenzuwirken und diese abzustellen.
Hinweis über die Meldestelle abgeben
Die gemeinsame interne Meldestelle mit den eingerichteten Meldekanälen erreichen Sie auf dem Internetauftritt des wvib.
Zur Meldestelle des wvibDer Link öffnet die Website des wvib in einem neuen Tab.
Datenschutzhinweise
Für die Abgabe von Meldungen über die gemeinsame interne Meldestelle beachten Sie bitte die ausführlichen Datenschutzhinweise des wvib. Diese können Sie hier einsehen und abspeichern.
Datenschutzhinweise öffnen (PDF)Der Link öffnet das PDF-Dokument in einem neuen Tab.
Externe staatliche Meldestellen
Sie haben auch die Möglichkeit, sich zur Abgabe einer Meldung an eine der externen staatlichen Meldestellen zu wenden. Diese finden Sie unter anderem beim Bundesamt für Justiz, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) oder beim Bundeskartellamt.
Zur Meldestelle beim Bundesamt für JustizDer Link öffnet die Website des Bundesamts für Justiz in einem neuen Tab.